Drei Jahre für Kinderschänder
TRIER. Das Landgericht hat einen 34 Jahre alten Trierer wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Beschaffung kinderpornographischer Schriften zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt.
Daneben wurden der zur Tatbegehung verwendete PC nebst externer Festplatte sowie eine Digitalkamera eingezogen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat die Taten aber gestanden.
Angeklagt war ein 34-jähriger Karosseriebauer aus Trier. In der Zeit von 2009 bis 2011 soll er an der damals zwischen 4 und 6 Jahre alten Tochter einer Bekannten sexuelle Handlungen vorgenommen und hiervon mit seiner Digitalkamera Fotos angefertigt und auf seinen PC überspielt haben. Die Übergriffe sollen in Abwesenheit der Kindesmutter stattgefunden haben, während das Kind entweder bei dem Angeklagten zu Besuch war oder dieser sich in der Wohnung der Kindesmutter aufgehalten hat. Der Angeklagte verfügte außerdem über mindestens 294 Bilder, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigten.
von 16vor
