Differenz bislang folgenlos

TRIER. Zum Januar trat eine neue Parkgebührenordnung in Kraft. Diese hatte der Stadtrat im September letzten Jahres beschlossen. Seither ist es günstiger, seinen Wagen in den Parkhäusern und Tiefgaragen der Stadtwerke abzustellen.

Die neue Gebührenordnung sieht vor, dass auf öffentlichen Stellplätzen unter freiem Himmel maximal zwei Stunden lang geparkt werden darf. In Geschäftslagen sind die Parkplätze zum Teil sogar nur für absolute Kurzzeitparker vorgesehen. Die Parkdauer ist hier auf 30 Minuten begrenzt. Während das Parken im Freien 1,60 Euro pro Stunde kostet, werden in Parkhäusern und Tiefgaragen 1,50 Euro verlangt.

Preisdifferenz und Taktung sollten auch dazu beitragen, die Auslastung von Parkhäusern und Tiefgaragen zu steigern. Doch dieses Ziel wurde offenbar verfehlt, wie eine Sprecherin der SWT auf Nachfrage gegenüber 16vor erklärte. Seit Einführung der Parkgebührenordnung habe man „keinerlei Auswirkung auf die Auslastung “ der Großgaragen feststellen können.

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