Brandmeister zieht Klage zurück
TRIER. Im Streit zwischen der Stadt Trier und der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft hat der Vize-Chef der DFeuG, Jürgen Ihl, seine Klage zurückgezogen. Damit ist das Verfahren nach nur einem Verhandlungstag ergebnislos beendet.
Ihl, der als Oberbrandmeister bei der Berufsfeuerwehr beschäftigt ist, hatte auf einen Ausgleich für in den Jahren 2002 bis 2006 geleistete Mehrarbeit geklagt. Wie ihm sei es einigen Kollegen ergangen, argumentierte er, sie alle hätten über Jahre Mehrarbeit geleistet, die nicht vergütet wurde. Ihl und seine Gewerkschaft fühlten sich durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ermutigt. Die Leipziger Richter hatten Bielefelder Feuermännern einen Freizeitausgleich zugestanden.
Tatsächlich stellte das Verwaltungsgericht bei seiner Verhandlung im Februar fest, dass auch Ihl und mehrere seiner Kollegen einen Anspruch auf Ausgleich von Überstunden hatten. Allerdings sei dieser zu spät beantragt worden und deshalb verjährt. Dennoch schlug der Richter einen Vergleich vor: Die betroffenen Beamten sollten einen einmaligen Freizeitausgleich von 7,5 Tagen erhalten. Damit erkenne die Stadt an, dass die Feuerwehrmänner über das laut EU-Recht zulässige Maß Überstunden geleistet haben.
Während sich die Stadt auf diesen Vergleich grundsätzlich eingelassen hätte, lehnten Ihl und die Mehrheit der Betroffenen ab. Nun zog der Feuerwehrmann auch seine Klage zurück. Man sei sich im Klaren, dass die Forderungen verjährt und der Klageweg aussichtslos sei, erklärte der Landeschef der DFeuG, Toni Raskopp zur Begründung für den Rückzug der Klage seines Kollegen. Stattdessen setze man nun auf eine politische Lösung. Die Konsequenz: Ein Ausgleich für die Mehrarbeit werden die Feuerwehrmänner vorerst wohl nicht erhalten. „Wir sind jetzt wieder in einem Zustand, als sei nichts passiert“, so Raskopp. An den Forderungen halte man jedoch fest und sehe auch die Stadt weiter in der Pflicht, betonte der Gewerkschafter.
von Marcus Stölb
