Bingen zahlt Bettensteuer zurück
TRIER/BINGEN. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Kultur- und Tourismusförderabgabe will Bingen den Hoteliers die bereits eingezogene Bettensteuer rückerstatten. Im Trierer Rathaus überlegt man derweil, ob die für unwirksam erklärte Satzung überarbeitet werden kann.
Mit rund 130.000 Euro Einnahmen aus der Bettensteuer rechneten die Verantwortlichen der Stadt Bingen am Rhein in diesem Jahr. Die wird es nicht geben, und was schon an Abgaben eingezogen wurde, werde man bald zurücküberweisen, bestätigte eine Rathaussprecherin am Donnerstag auf Anfrage gegenüber 16vor. Für ihn sei die Bettensteuer mit dem Urteil von Leipzig erledigt, hatte Bingens Oberbürgermeister Thomas Feser (CDU) bereits am Mittwoch gegenüber Medien erklärt.
Triers Oberbürgermeister weilt im Urlaub, doch Wirtschafts- und Kulturdezernent Thomas Egger (FDP) will eine Überarbeitung der vom Gericht für komplett unwirksam erklärten Satzung nicht ausschließen. Gegenüber dem Südwestrundfunk– Fernsehen erklärte Egger, er halte es durchaus für denkbar, bei der Erhebung zwischen Privaturlaubern und Geschäftsreisenden zu unterscheiden und die Abgabe entsprechend zu erheben. Allerdings hatte der Freidemokrat zuvor über das Presseamt der Stadt mitteilen lassen, dass man zunächst die Urteilsbegründung abwarten und erst dann über das weitere Vorgehen beraten werde. Anders als in Bingen geht es in Trier um jährliche Einnahmen von rund 700.000 Euro. Sollte die Stadt das seit 2011 eingenommene Geld zurückzahlen müssen, täten sich weitere enorme Haushaltslücken auf. Egger hatte bereits angedeutet, dass eine zusätzliche Sparrunde dann unumgänglich wäre.
Bei der IHK Trier hofft man unterdessen auf ein „Umdenken in der Tourismusfinanzierung“. Zwar habe das Gericht grundsätzlich erklärt, dass eine Abgabe auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen rechtmäßig sei, doch bedürfe es dazu einer grundlegenden Neufassung der bestehenden Satzung. Die IHK fordert die Stadt deshalb auf, die Sinnhaftigkeit der Bettensteuer noch einmal grundlegend zu überprüfen. „Wir halten die Abgabe weiterhin für unsinnig, da sie hohe Bürokratiekosten verursacht, einseitig die Übernachtungsbetriebe belastet und ihrem Namen nicht gerecht wird“, so der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Albrecht Ehses. Schon aus dem Kommunalen Abgabenrecht heraus sei ein zweckgebundener Einsatz für Tourismus- und Kulturprojekte nicht möglich. „Wir hoffen, dass die Stadt diese Aspekte nun aufgreift.“ Denn die Finanzierung von Tourismus dürfe nicht über einzelne Abgaben geregelt werden, sondern es bedarf aus Sicht der IHK einer neuen langfristigen Organisations- und Finanzierungsstrategie. Dabei komme es im Wesentlichen darauf an, mit den Hoteliers in Dialog zu treten, Effizienzpotenziale auszuloten und gemeinsam den Tourismusstandort Trier zu stärken.
von Marcus Stölb
