Anklage wegen Mordes

TRIER/SCHEID. Fast drei Jahrzehnte nach der Tat hat die Staatsanwaltschaft Trier nun gegen einen 50 Jahre alten Landwirt aus dem Eifelort Scheid Anklage wegen Mordes erhoben. Der Mann war im September festgenommen worden.

Man halte aufgrund der Ermittlungen der Kriminaldirektion Trier und der Ergebnisse der rechtsmedizinischen und kriminaltechnischen Untersuchungen folgenden Sachverhalt für hinreichend wahrscheinlich: 1982 war der Angeschuldigte der Freund der in Frauenkron (NRW) lebenden damals 18 Jahre alten Lolita Brieger. Anfang November 1982 sei Lolita Brieger im 4./5. Monat von dem Angeschuldigten schwanger gewesen. Im Verlaufe der Freundschaft sei es zwischen dem Angeschuldigten und seiner Freundin immer wieder zu Auseinandersetzungen gekommen, weil der Vater des Angeschuldigten mit der Beziehung der beiden nicht einverstanden gewesen sei. Am Abend des 3. November 1982 seien die Auseinandersetzungen zu einem heftigen Streit eskaliert, in dessen Verlauf sich der Angeschuldigte von Lolita Brieger trennte.

In der Absicht, ihren Freund umzustimmen, habe Lolita Brieger in den Nachmittagsstunden des 4. November 1982 das Anwesen der Familie des Angeschuldigten in Scheid aufgesucht. Während des Treffens habe der Angeschuldigte dann den Entschluss gefasst, seine Freundin umzubringen, weil diese an der Beziehung festhalten und das gemeinsame Kind austragen wollte. Aus diesem Grund habe er sich mit Lolita Brieger in einen abgelegenen Schuppen in der Nähe des elterlichen Anwesens begeben und sein ahnungs- und infolge dessen auch wehrloses Opfer von hinten mit einem Eisendraht erdrosselt. Anschließend habe er die Leiche mehrfach in eine dort liegende Folie eingewickelt und sie wenige Tage später auf der damaligen Mülldeponie von Frauenkron begraben. Bei Vernehmungen in den Jahren 1984 und 1987 hatte der Angeschuldigte in Abrede gestellt, Lolita Brieger am 4. November 1982 getroffen zu haben. Zu den aktuellen Vorwürfen hat er sich bislang nicht geäußert.

Die Staatsanwaltschaft hält bei diesem Sachverhalt die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe für gegeben. Sie hat deshalb gegen den Angeschuldigten Anklage wegen Mordes zum Landgericht Trier, Schwurgericht, erhoben. Das Landgericht wird nunmehr über die Eröffnung des Verfahrens befinden und gegebenenfalls Termin zur Hauptverhandlung bestimmen.

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