Ackermann ruft Synode aus

TRIER. Historische Ankündigung: Erstmals seit mehr als einem halben Jahrhundert wird es eine Synode für das Bistum Trier geben. Das kündigte Bischof Stephan Ackermann am Freitagabend im Trierer Dom an.

Im Gottesdienst zum Hochfest der Apostel Petrus und Paulus, dem Patronatsfest des Doms und der Stadt Trier, rief Ackermann die Synode für das Bistum Trier aus. Eine Diözesansynode ist eine Versammlung von Geistlichen und Laien eines Bistums, die den Bischof im Hinblick auf von ihm vorgelegte kirchliche Themen berät.

Ackermann sagte, es habe in den letzten Jahren einerseits viele einschneidende Veränderungen in der Struktur und Organisation des Bistums gegeben, andererseits habe das Bistum das „schöne Glaubensfest“ der Heilig-Rock-Wallfahrt erlebt. Sowohl bei der Wallfahrt als auch in den Veränderungsprozessen habe es eine breite Beteiligung der Gläubigen gegeben, dadurch sei das gemeinsame Bewusstsein der Christen im Bistum gestärkt worden. „Zugleich spüren wir aber auch, dass es darüber hinaus einer intensiven inhaltlichen Vergewisserung bedarf über die Fragen: Wie wollen wir persönlich und gemeinsam unseren Weg des Glaubens im Bistum Trier gehen in den sich rasant ändernden Rahmenbedingungen des 3. Jahrtausends? Wie können wir uns neu inspirieren lassen von der Botschaft Jesu Christi, damit sie unser Leben noch stärker prägt?“ sagte Ackermann. Synoden seien seit den ersten Jahrhunderten im Kirchenrecht vorgesehen als eine Form intensiver Beratung für den Bischof. Ackermann erinnerte an das II. Vatikanische Konzil, das vor 50 Jahren begann, und an die als „Würzburger Synode“ bekannte Gemeinsame Synode der deutschen Bistümer (1971-1975).

Themen und ein konkreter Zeitplan für die Synode stehen noch nicht fest. Die Vorgaben und Regelungen zu einer Diözesansynode sind im kirchlichen Gesetzbuch festgelegt. Der Bischof wird zunächst eine Vorbereitungskommission einrichten, die unter seiner Leitung tagen und arbeiten wird. Es wird ein Synodensekretariat geben, das alle mit der Synode verbundenen Vorgänge koordiniert. Zusammensetzung und Ablauf müssen in einer Synodenordnung geregelt werden.

Nur der Diözesanbischof kann eine Synode einberufen, er legt auch fest, welche Fragen oder Themen erörtet werden. Eine Diözesansynode ist kein Parlament im Sinne einer Legislative. Der einzige Gesetzgeber in der Diözese sei der Bischof und somit die Beschlüsse auch nur durch seine Autorität gültig, heißt es in einer Mitteilung. Allerdings sei die Diözesansynode eine „Versammlung des offenen Wortes“, in der darauf zu achten sei, dass jeder Teilnehmende zu Wort kommen kann. Laut kirchlichem Gesetzbuch soll sich in der Versammlung „der ganze Teil des Gottesvolkes, der die Diözese ausmacht, wirklich widerspiegeln“. Davon ausgehend wird die Trierer Synode voraussichtlich etwa 250 Mitglieder haben. Die letzte Diözesansynode im Bistum Trier fand 1956 statt und brachte die „Synodalstatuten des Bistums Trier“ hervor, die von Bischof Matthias Wehr 1959 in Kraft gesetzt wurden und teilweise bis ins Jahr 2000 Geltung hatten.

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