Kleingärtner angeklagt
TRIER. Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen einen 61 Jahre alten Rentner aus Trier Anklage wegen Totschlags und Verstoßes gegen das Waffengesetz beim Landgericht erhoben.
Der seit der Tat in Untersuchungshaft befindliche Angeschuldigte bestellte und bewohnte ein Grundstück der Kleingartenanlage „Vor Plein“ zwischen Euren und Zewen. Ihm wird vorgeworfen, in den Mittagsstunden des 7. März seinen 68 Jahre alten Grundstücksnachbarn mit einer illegal in seinem Besitz befindlichen Schusswaffe getötet zu haben.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen herrschte zwischen den beiden Männern ein schon jahrelang andauernder Nachbarschaftsstreit, der bereits Gegenstand diverser Straf- und Zivilverfahren war. Am Tattag begab sich das Opfer mit einer Holzlatte bewaffnet zum Grundstück des Angeschuldigten, um sich über den Lärm der dort laufenden Rasenmäher zu beschweren. Seinem Unmut machte er dadurch Luft, dass er auf die Rasenmäher des Rentners einschlug. Dies nahm der Angeschuldigte wiederum zum Anlass, aus seinem Gartenhaus ein Kleinkalibergewehr zu entnehmen und einen Schuss in die Brust des Opfers abzufeuern. Der Tod trat in kürzester Zeit infolge innerer Blutungen ein.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeschuldigte den Tod seines Kontrahenten zumindest billigend in Kauf nahm. Die Ermittlungen haben zudem keine Anhaltspunkte für eine Notwehrsituation ergeben.
von 16vor