Gefährliche Körperverletzung

TRIER. Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen 31-Jährigen Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben. Gemeinsam mit einem noch flüchtigen Komplizen soll er im August in einem Trierer Autohaus drei Menschen niedergeschlagen und dabei schwer verletzt haben.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen geht die Anklagebehörde von folgendem Sachverhalt aus: Am 23. August diesen Jahres betraten zwei mit sogenannten Totschlägern bewaffnete Männer kurz nach 14 Uhr die Geschäftsräume eines Pkw-Handels am Porta-Nigra-Platz. Ohne erkennbaren Grund hätten sie mit ihren Waffen auf den Inhaber, dessen Mutter und einen Verkäufer eingeschlagen (wir berichteten).

Die Staatsanwaltschaft hält den in Untersuchungshaft sitzenden Mann aus Moskau „für hinreichend verdächtig, sich wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen strafbar gemacht zu haben“. Der Beschuldigte habe sich zu den Vorwürfen noch nicht geäußert. Das Motiv für den Überfall habe deshalb bisher nicht geklärt werden können, so die Behörde. Nach dem zweiten Beschuldigten, einem 30 Jahre alten, ebenfalls aus Russland stammenden Mann, dem nach der Tat die Flucht gelang, wird noch gefahndet.

Das Landgericht wird nunmehr über die Zulassung der Anklage befinden. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest. Dem Beschuldigten drohen laut Strafgesetzbuch bis zu zehn Jahre Haft.

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