Totschlag: 20-Jähriger in U-Haft
KONZ/TRIER. Nach der Tötung eines 19-Jährigen hat die Staatsanwaltschaft Trier am Montagmorgen neue Details zum Stand der Ermittlungen bekanntgegeben. Ein 20 Jahre alter Mann, der in Untersuchungshaft sitzt, räumte die Tat ein.
Nach dem Ergebnis der von der Kriminaldirektion Trier bisher durchgeführten Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft von folgendem Sachverhalt aus: Am vergangenen Freitagabend traf sich der Beschuldigte, ein gerade 20 Jahre alt gewordener, in Frankfurt geborener und im Kreis Trier-Saarburg wohnhafter junger Mann, mit dem späteren Opfer in der Nähe der Grundschule St. Nikolaus in Konz. Der Beschuldigte und zwei Bekannte von ihm hatten die Absicht, von dem ebenfalls aus dem Landkreis Trier-Saarburg stammenden Mann Betäubungsmittel (Cannabis) zu erwerben. Da sich der Beschuldigte bei vorangegangenen Käufen übervorteilt gefühlt habe, sei er auf den Drogenlieferanten nicht gut zu sprechen gewesen. Während des Drogengeschäftes habe er deshalb den Entschluss gefasst, sein Gegenüber nieder zu stechen. Nachdem er zunächst auf den 19-Jährigen eingeschlagen hatte, stach er mit einem in der Hosentasche mitgeführten Klappmesser dreimal auf sein Opfer ein, das zusammenbrach und kurze Zeit später im Krankenhaus aufgrund der erheblichen Verletzungen, die zu inneren Blutungen geführt hatten, verstarb.
Aufgrund dieses Sachverhaltes hält die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten dringend eines Totschlags für verdächtig. Auf ihren Antrag hat das Amtsgericht Trier am Sonntag einen Haftbefehl wegen Totschlags erlassen. Der Mann befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er hat eingeräumt, mit dem Messer zugestochen zu haben; allerdings habe er sein Opfer nicht töten wollen.
Mit den weiteren Ermittlungen werde auch überprüft, ob sich der Beschuldigte nicht auch wegen eines Verbrechens des Mordes strafbar gemacht haben könnte, weil es ihm möglicherweise auch darum gegangen sei, seinem Opfer die von diesem mitgeführten Betäubungsmittel und das bereits bezahlte Geld abzunehmen, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
von 16vor
