Vier Jahre Haft für Trierer
TRIER. Das Landgericht hat einen Trierer wegen versuchter besonders schwerer Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung und exhibitionistischer Handlungen zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt.
Darüber hinaus ordnete die 1. Große Strafkammer am Freitag seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der 22-Jährige war im vergangenen Januar in Kürenz auf eine ihm unbekannte Frau zugelaufen, die vor dem Eingang eines Mehrfamilienhauses gestanden hatte. Hierbei entblößte er sein Geschlechtsteil und forderte die Frau unverhohlen zu sexuellen Handlungen auf. Nachdem diese ihn aufforderte, sich zu entfernen, der Mann der Aufforderung aber nicht nachkam, zog sich die Frau schreiend in das Gebäude zurück. In den folgenden Tagen präsentierte er noch weiteren Frauen auf offener Straße sein Geschlechtsteil.
Daraufhin beschloss der Angeklagte, eine Frau zu vergewaltigen und zu diesem Zweck mit einem schweren Hammer bewaffnet in seinem Auto auf ein geeignetes Opfer zu warten. Sodann packte er eine Studentin, die an seinem Auto vorbeiging, plötzlich von hinten an den Haaren und riss sie zurück, wodurch diese zu Boden stürzte und schrie. Aus Angst, festgenommen zu werden, ließ der Angeklagte seinen Hammer fallen und flüchtete mit seinem Fahrzeug, wobei er aufgrund überhöhter Geschwindigkeit von der Fahrbahn abkam. Die Frau wurde bei dem Überfall verletzt.
von 16vor
