Trier verbucht Geldsegen aus Glücksspiel

Spielhalle1KleinVor zwei Jahren trat eine neue Vergnügungssteuersatzung für die Stadt Trier in Kraft. Die betraf allen voran die Betreiber von Spielhallen. Obschon man seinerzeit auch bei der Stadt mit „deutlichen Mehreinnahmen“ rechnete, wurden diese Erwartungen noch weit übertroffen. Wie das Presseamt der Stadt jetzt auf Anfrage gegenüber 16vor mitteilte, vervielfachte sich das Aufkommen aus der Vergnügungssteuer – von rund 600.000 Euro im Jahr 2010 auf etwa zwei Millionen Euro jährlich. Dabei liegt der Steuersatz mancherorts noch höher, was auch erklären dürfte, dass sich der Aufschrei der Automatenunternehmer in Grenzen hielt. Auch die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer, die jenseits von Spielhallen in die Stadtkasse flossen, sind sprunghaft angestiegen.

TRIER/PRÜM. Peter Baur kann nicht klagen. Das Geschäft läuft gut, in einem Dutzend Städten in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ist sein Unternehmen präsent. So auch in der Trierer Hosenstraße, wo Baur eine Spielhalle betreibt. Vor zwei Jahren gab es eine bedeutsame Änderung für Baur und seine Kollegen, statt der vorherigen Pauschalbesteuerung von gerade mal 30,68 Euro pro Monat und Spielgerät, bemisst sich die Vergnügungsteuer seither am tatsächlichen Einspielergebnis. Den Steuersatz setzte die Stadt bei 12 Prozent an, womit man sich an anderen Kommunen orientierte.

Dass die Stadt ihre Satzung komplett umarbeitete, war Vorgaben aus Karlsruhe und Mainz geschuldet. So hatte das Bundesverfassungsgericht im Februar 2009 geurteilt, dass die bislang geltende Erhebung einer Pauschbesteuerung dem Gleichheitsgrundsatz widerspreche. Das Urteil der Verfassungsrichter führte indes noch nicht dazu, dass die bestehenden Satzungen plötzlich Makulatur waren. Das besorgte dann Mainz: die Landesregierung beschloss, zum 1. Juli 2011 das Landesgesetz über die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung der Hundesteuer und Vergnügungssteuer aufzuheben. Nun mussten die Gemeinden reagieren und ihre Satzungen überarbeiten.

So geschah es auch in Trier, wo man nicht zuletzt auf einen schönen Geldsegen hoffte. Der sollte denn auch nicht lange auf sich warten lassen und übertraf alle Erwartungen, und das um ein Vielfaches.  „Die seinerzeit sehr vorsichtig geschätzten Mehreinnahmen in Höhe von rund 400.000 Euro wurden weit übertroffen“, teilte ein Sprecher der Verwaltung jetzt auf Anfrage mit. Bei den Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit seien die Steuererträge von rund 600.000  Euro im Jahr 2010 auf 2.700.000,00 Euro im Jahr 2012 gestiegen, beziffert er. In den Erträgen des Jahres 2012 seien allerdings noch die Nachzahlungen für die Veranlagung des zweiten Halbjahres 2011 enthalten. „Bislang wurde im Jahr 2013 Vergnügungsteuer für Spielgeräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit in Höhe von 1.118.260 Euro festgesetzt“, heißt es weiter in der Beantwortung einer Presseanfrage. Bis Jahresende werde mit einem Aufkommen von etwa 2 Millionen Euro gerechnet, und die Erträge aus der sonstigen Vergnügungsteuer, welche beispielsweise Tanzveranstaltungen betreffen, seien von rund 13.500,00 Euro im Jahr 2010 auf 85.000 Euro hochgeschnellt.

Das große Spielhallensterben blieb dennoch aus, und Peter Baur verhehlt auch nicht: „Mit den 12 Prozent können wir sehr gut leben“. Trier liege damit auf dem Niveau dessen, was etwa auch in Bitburg verlangt werde. Baur kennt indes auch Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die einen Steuersatz von 20 Prozent haben. Gemessen daran hat Trier also noch Luft nach oben.

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