Anklage gegen Christoph Böhr
MAINZ/TRIER. Die Staatsanwaltschaft Mainz hat gegen den früheren CDU-Landesvorsitzenden und ehemaligen Trierer Landtagsabgeordneten Christoph Böhr Anklage erhoben. Das teilte die Behörde am Mittwoch mit.
Neben Böhr sollen sich auch der ehemalige CDU-Fraktionsgeschäftsführer Markus Hebgen, der frühere Generalsekretär der Christdemokraten in Rheinland-Pfalz, Claudius Schlumberger, sowie der einstige Geschäftsführer einer Beratungsagentur vor Gericht verantworten. Bei letzterem handelt es sich um den Hamburger Ex-Senator Carsten Frigge.
Gegen den einstigen Trierer CDU-Kreisvorsitzenden Böhr gebe es einen hinreichenden Tatverdacht „wegen gemeinschaftlicher Untreue zum Nachteil der Fraktion“ in neun Fällen. Außerdem wirft die Staatsanwaltschaft ihm und Schlumberger „Untreue zu Lasten des Landesverbandes sowie wegen eines Vergehens nach dem Parteiengesetz“ vor. Weiter wird dem Unionsmann, der 2009 aus dem Landtag ausschied, „gemeinschaftlich versuchter Betrug“ vorgeworfen.
Nach dem Ergebnis ihrer Ermittlungen sehe man folgende Sachverhalte als hinreichend erwiesen an, teilte die Anklagebehörde mit: „Ende 2004 beauftragte der frühere Landesvorsitzende der CDU Rheinland-Pfalz eine Beratungsagentur zunächst mit der Erstellung eines ‚Wahlsieg 2006‘ benannten Wahlkampfkonzeptes für die Landtagswahl 2006 und in der Folge mit der Umsetzung des Konzeptes in Form einer Wahlkampfberatung und PR-Kampagne für den Landesverband und ihn selbst als damaligen Spitzenkandidaten seiner Partei. Der überwiegende Teil des Betrags, die die Beratungsagentur für die Kosten des in Zusammenarbeit mit einer weiteren Agentur erstellten Konzepts sowie als Honorar für die Wahlkampfberatung der Fraktion mit insgesamt rund 386.000 Euro in Rechnung gestellt hatte, wurde entgegen der Satzung der Fraktion und den Bestimmungen des Parteiengesetzes durch Zusammenwirken des früheren Fraktions- und Landesvorsitzenden mit dem früheren Fraktionsgeschäftsführer in insgesamt neun Teilzahlungen unberechtigt aus Mitteln der Landtagsfraktion der CDU bezahlt“. Weiter heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft: „Dem damaligen Geschäftsführer der Beratungsagentur wird vorgeworfen, diese Taten dadurch gefördert zu haben, dass er in sieben Fällen Rechnungen mit unzutreffendem Rechnungstexten an die Fraktion richtete, ohne dass die darin ausgewiesenen Leistungen für die Fraktion erbracht waren.“
Die Zahlungen an die Beratungsagentur aus Fraktionsmitteln für Leistungen, die nicht der Fraktion, sondern der Partei zugute gekommen seien, würden durch die Anklage als Spenden bewertet, deren Annahme nach den Statuten der CDU Rheinland-Pfalz „pflichtwidrig sowie gemäß Parteiengesetz verboten“ gewesen seien. „Unter diesen Voraussetzungen entsteht nach § 31c Abs. 1 Parteiengesetz gegen die Partei ein Anspruch in Höhe des Dreifachen des rechtswidrig erlangten Betrages. Auf Grund dieser Bestimmung hat der Präsident des Deutschen Bundestages daher durch Bescheid vom 23.12.2010 gegen die CDU Deutschland einen Geldbetrag in Höhe von insgesamt 1.157.755,20 Euro (3 x 385.918,40 Euro) festgesetzt“. Nach den innerparteilichen Regelungen haftet für diese Summe der CDU-Landesverband, so dass diesem ein Schaden in dieser Höhe entstanden ist. Insoweit werde dem früheren Landesvorsitzenden sowie dem früheren Generalsekretär, der Kenntnis von den Vorgängen gehabt habe aber nicht eingeschritten sei, daher auch eine Untreue zu Lasten des Landesverbandes vorgeworfen.
Die Anklage geht zudem davon aus, dass Böhr und der damalige Generalsekretär der Landes-CDU, wie auch der Geschäftsführer der Beratungsagentur gegenüber dem Rechnungshof des Landes Rheinland-Pfalz im Rahmen von dessen Prüfung der Mittelverwendung der CDU-Fraktion „bewusst unrichtige Angaben gemacht haben, um hierdurch zu verhindern, dass gegen die Fraktion eine Rückerstattungsanspruch gemäß § 6 Abs. 1 Fraktionsgesetz Rheinland-Pfalz wegen der zweckwidrigen Verwendung von Fraktionsmitteln in Höhe des oben genannten Gesamtbetrags geltend gemacht wird“. Trotz dieser unrichtigen Angaben kam der Landesrechnungshof in seinem abschließenden Bericht über die Prüfung von Geld- und Sachleistungen an die Fraktionen des Landtags Rheinland-Pfalz für die Haushaltsjahre 2003, 2004, 2005 und 2006 zu dem Ergebnis, dass diese Zahlungen zu Lasten der CDU-Fraktion an die Beratungsagentur nach dem Fraktionsgesetz rechtswidrig war. Hieraus ergebe sich gegen diese drei Angeklagten der Verdacht des versuchten Betrugs.
Christoph Böhr war über viele Jahre hinweg die prägenste Figur der Trierer und der rheinland-pfälzischen CDU. Er führte den Kreisverband der Union und stand auch an der Spitze der CDU-Stadtratsfraktion. In den 80er-Jahren war er Bundesvorsitzender der Jungen Union, 1987 wurde Böhr erstmals in den Mainzer Landtag gewählt. Bereits 1993 übernahm er den Fraktionsvorsitz, den er – mit kurzer Unterbrechung – bis zum Frühjahr 2006 ausübte. Bei seinen beiden Versuchen, im eigentlich strukturkonservativen und bis 1991 ununterbrochen von der CDU regierten Rheinland-Pfalz die Macht für seine Partei zurückzuerobern, scheiterte Böhr sowohl 2001 als auch 2006. Als einer der wenigen Mitglieder des „Andenpakts“, den einstige CDU-Nachwuchspolitiker wie Roland Koch, Christian Wulff und Günther Oettinger gebildet hatten, blieb dem Trierer der Einzug in ein Bundeskabinett oder eine Staatskanzlei verwehrt. 2009 gab Böhr sein Trierer Landtagsmandat ab und zog sich aus der Politik zurück.
von Marcus Stölb
