Geiselnehmer verurteilt

TRIER. Weil er im vergangenen Herbst eine 17-jährige Frau entführte, hat die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Trier einen 33-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt.

Der 33-jährige Arbeitslose aus einem kleinen Ort an der luxemburgischen Grenze in der Nähe von Trier ist pädophil veranlagt. Mitte September 2011 fasste er den Entschluss, über das Internet Kontakt zu einem jungen Mädchen herzustellen, sich ihrer gewaltsam zu bemächtigen und dann sexuelle Handlungen vor oder an dem Mädchen vorzunehmen. Zu diesem Zwecke hat der Angeklagte auf zwei Internetplattformen Anzeigen geschaltet, in denen er unter dem Pseudonym Herr R. und Frau S. Müller vorgab, einen Babysitter für ein acht Monate altes Kind zu suchen.

Auf eine der Anzeigen hin meldete sich die damals 17-, heute 18-jährige Zeugin K. per E-Mail, worauf der Angeklagte als Frau S. Müller antwortete. Bei der E-Mail-Kommunikation gab der Angeklagte als Frau S. Müller eine Adresse in Zewen als angebliche Wohnanschrift der Familie Müller an, wo er das Opfer zu einem Treffen einlud.

Die junge Frau fuhr zum verabredeten Zeitpunkt dorthin, wo sie der Angeklagte in einem Auto bereits erwartete. Um ihr gegenüber glaubhaft zu wirken, hatte er das Kind seiner Lebensgefährtin mitgenommen und auf dem Rücksitz in einem Kindersitz platziert. Gegenüber der Zeugin K. hat sich der Angeklagte dann als Herr R. Müller ausgegeben und sie aufgefordert, in den PKW zu steigen. Da die Zeugin den Säugling auf der Rückbank sah, wähnte sie sich nicht in Gefahr und stieg ein.

Als sie im Auto saß, hielt ihr der Angeklagte ein Brotmesser an den Hals und drohte ihr, sie umzubringen, wenn sie schreien sollte. Dann fesselte er sie an Händen und Füßen mit Klebeband und steckte ihr ein Stück Stoff in den Mund. Schließlich fuhr er mit dem Opfer in sein Gartengrundstück in Zewen, fesselte sie auf einen Stuhl und schaltete eine Videokamera ein. Als der Angeklagte dann kurzfristig die Gartenlaube verließ, um nach dem im Auto befindlichen Säugling zu schauen, gelang der Frau die Flucht.

Darüber hinaus hat der Angeklagte im Jahr 2011 eine Vielzahl – mindestens 20 – kinderpornographische Schriften über das Internet verbreitet. Bei seiner Festnahme wurden zudem auf seinem Computer insgesamt 120 kinderpornographische Abbildungen gefunden. Diese Fälle wurden eingestellt.

Der Angeklagte, der in der Hauptverhandlung über seinen Verteidiger ein Geständnis abgelegt hat, wurde nicht nur zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt, sondern muss auch die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin tragen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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