Babic-Ausschluss vor Gericht

TRIER. Das Verwaltungsgericht wird am 8. Mai die Klage des NPD-Kreisvorsitzenden Safet Babic gegen seinen Ausschluss aus dem Trierer Stadtrat verhandeln.

Per Ratsbeschluss war der Funktionär der rechtsextremen Partei, der 2009 in das Gremium gewählt worden war, am 22. September 2011 ausgeschlossen worden. Grundlage des Beschlusses bildete der Paragraph 31 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz. Dieser sieht vor, dass ein Ratsmitglied seinen Sitz verlieren kann, wenn er nach seiner Wahl zu einer Freiheitsstraße von mindestens drei Monaten verurteilt wurde.

Babic war im Dezember 2010, also rund anderthalb Jahre nach der letzten Kommunalwahl, vom Landgericht Trier wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Im August vergangenen Jahres verwarf der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revision und bestätigte das Urteil, das somit rechtskräftig wurde. Bereits im Monat darauf wurde er aus dem Stadtrat ausgeschlossen, seither ist die NPD nicht mehr am Augustinerhof vertreten.

Erwartungsgemäß zog der NPD-Funktionär daraufhin erneut vor Gericht. Er hält den Paragraphen 31 der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung für verfassungswidrig. Auch seien dessen Voraussetzungen in seinem Fall nicht erfüllt.

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