Streik mit Folgen
TRIER. Beim gestrigen Warnstreik der Müllabfuhr sind 25 von insgesamt 33 Sammeltouren ausgefallen. Restabfälle, Elektro(nik)geräte, Gartenabfälle und Altpapier konnten daher meist nicht eingesammelt werden.
Ein Nachfahren der Abfälle am darauf folgenden Samstag, so wie es vom A.R.T. nach dem ersten Warnstreik Anfang dieses Monats umgesetzt werden konnte, sei dieses Mal durch die Terminverschiebungen wegen der Feiertage nicht möglich, so der Zweckverband in einer Mitteilung.
Durch die Osterfeiertage seien bereits zwei Samstage für die Aufrechterhaltung der regulären Abfuhr erforderlich. Somit fehlen dem A.R.T. „freie“ Tage, an dem er freiwillige Teams einsetzen könnte, um die Abfälle trotz des Streiks mit zeitlicher Verspätung abzuholen. Restabfälle und Altpapier können daher erst wieder am nächsten regulären Abfuhrtag abgeholt werden. Gartenabfälle, die für den 27. März angemeldet waren, werden am Mittwoch, dem 11. April eingesammelt, Elektro(nik)geräte werden am Dienstag, dem 24. April abgeholt. Eine erneute Anmeldung ist nicht notwendig.
Kunststoffsäcke oder Kartons hinzustellen
„Wie wir bei den vergangenen Streiks gezeigt haben, sind wir bestrebt, die Abfälle noch in der selben Woche nachträglich einzusammeln. Aber es stehen uns auch unter der Woche wegen der feststehenden und ausgefüllten Tourenpläne keine freien Teams zur Verfügung“, erklärte A.R.T.-Geschäftsführer Monzel. Der A.R.T. handele dabei „satzungskonform“. In den Orten oder Straßen, in denen wegen des Streiks keine Einsammlung stattfand, können die A.R.T.-Kunden geeignete Behältnisse wie Kunststoffsäcke neben die Behälter stellen. Das Altpapier wird im Rahmen der Ausnahme auch in Kartons mitgenommen. Dabei darf die zusätzlich bereitgestellte Menge das Volumen der vorhandenen Behälter jedoch nicht überschreiten.
Da die Nutzung der Gehwege nur am Abfuhrtag für die Bereitstellung der Abfälle zulässig ist, müssen diese vom Abfallbesitzer weggeräumt und auf sein Grundstück gebracht werden.
von 16vor
