OVG bestätigt Jura-Prüfung
KOBLENZ. Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat die mündliche Prüfung einer Trierer Absolventin des zweiten juristischen Staatsexamens bestätigt. Damit scheiterte das Landesprüfungsamt auch in zweiter Instanz.
Der Fall war im vergangenen September durch einen Bericht von 16vor publik geworden.
Nachdem das Prüfungsamt nachträglich erfahren hatte, dass die Examenskandidatin mit einem Trierer Jura-Professor liiert war, wollte es die Leistung aberkennen und eine Wiederholung der Prüfung anordnen. Die Begründung: Der Lebensgefährte der Juristin war am gleichen Tage im selben Fach als Prüfer im Einsatz und somit schon im Vorfeld im Besitz der Lösungsskizzen. Da die junge Frau im schriftlichen Teil des Staatsexamens nur auf einen knapp ausreichenden Notendurchschnitt gekommen war, ging das Prüfungsamt von einer Täuschung aus und verlangte eine Wiederholung. Schließlich hatte sie in der mündlichen Prüfung 16 Punkte und damit ein „sehr gut“ verbucht.
Doch gegen die Entscheidung des Landesprüfungsamts, ihr die Leistung wieder abzuerkennen, klagte die Jung-Juristin und bekam nun auch in zweiter Instanz Recht. Eine „gewisse Wahrscheinlichkeit für eine Täuschungshandlung“ reiche nicht aus, um die Prüfung nachträglich abzuerkennen, befand das OVG. Zudem habe der Lebensgefährte glaubhaft angegeben, die Examenskandidatin nicht vorab über die Lösungen informiert zu haben.
Ein ausführlicher Bericht folgt.
von Marcus Stölb
