Trierer Bauland immer teurer

TRIER. Wohnbauflächen in den Trierer Stadtteilen wurden in den letzten zwei Jahren durchschnittlich um neun Prozent teurer. Ausnahmen sind Ehrang, Pfalzel und Biewer mit annähernd stabilen Preisen.

Das geht aus den Bodenrichtwerten hervor, die der Gutachterausschusses für Grundstückswerte zum Stichtag 1. Januar 2012 festgesetzt hat. Dabei handelt es sich um durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke mit gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen innerhalb bestimmter Zonen. Der unabhängige Gutachterausschuss ist besetzt mit Architekten, Vermessungsingenieuren, Immobilienbetriebswirten, Sachverständigen der Finanzverwaltung, landwirtschaftlichen Gutachtern, einem Bauingenieur und einem Steuerberater.

Die teuersten Neubaugebiete wurden nach der Übersicht auf dem Petrisberg, in Tarforst sowie Euren mit Durchschnittspreisen von 230 Euro pro Quadratmeter registriert. In Irsch waren 180 und in Pfalzel 170 Euro zu zahlen. In innenstadtnahen Vierteln mit Wohnungen und weiteren Nutzungen ergab sich wie in weiter entfernten Stadtteilen eine Steigerung um neun Prozent. Die höchsten Preise gelten nach wie vor für Geschäftslagen der Fußgängerzone. Die Verkehrswerte und damit die Bodenrichtwerte hängen in erster Linie ab von den Ladenmieten im Erdgeschoss. Da seit Anfang 2010 in diesem Bereich keine Käufe stattfanden, entstand die Berechnung auf Grundlage der Mietenentwicklung. Daraus ergab sich ein Preisanstieg von acht bis zehn Prozent.

Für die Aktualisierung der seit längerem unveränderten Werte für Gewerbegebiete wurden auch weiter zurückliegende Käufe einbezogen. Dabei wurden vor allem auch Daten für Grundstücke berücksichtigt, die im Interesse der Wirtschaftsförderung zu günstigen Preisen veräußert wurden. Das teuerste Gewerbegebiet liegt mit der Gerberstraße (120 Euro pro Quadratmeter) in direkter Nachbarschaft zur Innenstadt. Die Werte in größeren Gebieten schwanken zwischen durchschnittlich 95 Euro pro Quadratmeter in der Loebstraße, 80 in der Eurener Ottostraße und 50 Euro in der Niederkircher Straße.

Die erstmals zum Stichtag 1. Januar 2010 ermittelten Richtwerte für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, Garten- und Kleingartenflächen sowie weitere Erholungsflächen wurden mit wenigen Ausnahmen für den aktuellen Bericht übernommen. Bei Grünland schwanken die Durchschnittspreise zwischen 0,50 Euro in St. Matthias und Eitelsbach und zwei Euro in Zewen. Für einen Quadratmeter Acker musste zwischen 0,60 Euro in St. Matthias und 1,50 Euro in Zewen gezahlt werden. Etwas höher sind Preise für Flächen mit Sonderkulturen, wie Baumschulen: In Euren und Zewen lagen sie bei fünf Euro, in den Moselauen dagegen doppelt so hoch. Landwirtschaftsflächen, die an Wohngebiete angrenzen, kosteten zwischen 2,50 und sechs Euro. Bei Garten- und Freizeitgebieten in ähnlicher Lage war der Bereich am Mattheiser Weiher mit 15 Euro pro Quadratmeter am teuersten. Weiter entfernt von Wohngebieten sind die Preise deutlich niedriger, zum Beispiel mit zwei Euro am Grüneberg sowie fünf Euro in Euren und Zewen. Kleingärtner, die eine Parzelle suchen, müssen an der Ruwermündung mit sieben Euro, in Heiligkreuz dagegen mit durchschnittlich zehn Euro rechnen. Private Waldflächen erzielten Durchschnittswerte von 0,30 Euro in Zewen, Pfalzel, Irsch, und St. Matthias sowie 0,40 Euro in Euren und Ehrang. Auch hier erhöhen ein hoher Freizeitwert und die Nähe von Wohngebäuden die Preise: Südlich von Filsch waren es 0,70 Auf der Hill in Ehrang sowie in Zewen 3,50 Euro. Spitzenreiter in diesem Sektor ist der Petrisberg mit fünf Euro. In die Richtwerte für land- und forstwirtschaftliche Flächen sind weder dort stehende Pflanzen und Bäume noch Hütten und ähnliche Gebäude einbezogen.

Die detaillierten Bodenrichtwerte können eingesehen werden in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Amt für Bodenmanagement und Geoinformation (Hindenburgstraße 2) Montag bis Freitag, 8.30 bis 12, und Donnerstag, 14 bis 16 Uhr. Telefonische Auskünfte sind nur für durchschnittlichen Richtwerte für einzelne Stadtteile morgens zwischen 10 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0651/718-3693 möglich. Schriftliche gebührenpflichtige Auskünfte können per Fax (0651/718-3692) beantragt werden.

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