NPD scheitert auf ganzer Linie

TRIER/KOBLENZ/KARLSRUHE. Nach dem Verwaltungsgericht Trier und Oberverwaltungsgericht in Koblenz einen Eilantrag der NPD abgelehnt hatten, riefen die Rechten am Freitagabend auch noch das Bundesverfassungsgericht an

Doch Karlsruhe erteilte ebenso wie die Vorinstanzen dem Ansinnen dem NPD eine Abfuhr. Die konnte damit am Abend nicht in der Trierer Innenstadt demonstrieren.

Die Stadt hatte die für heute angemeldete Mahnwache und Kundgebung, die offiziell unter dem Motto „Von der Finanz- zur Eurokrise – Zurück zur D-Mark“ stehen sollte, zwar genehmigt, allerdings nur unter der Auflage, dass die NPD ihre Veranstaltung auf den Samstag verlegt. Wie zu erwarten, wollten die Rechten diese Auflage nicht akzeptieren und stellten zunächst beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag – ohne Erfolg.

Zur Begründung führten die Trierer Richter aus, die zeitliche Verlegung der Versammlung sei rechtens. Von der geplanten Veranstaltung am offiziellen Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus gingen Provokationen aus, die das sittliche Empfinden der Bürgerinnen und Bürger erheblich beeinträchtigten. Dass bei der geplanten Versammlung die Provokation und nicht die Meinungskundgabe im Vordergrund stehe, zeige bereits der Umstand, dass die Antragstellerin sich genau auf diesen Tag fixiert habe, wie schon am vorangegangenen Gedenktag am 9. November. Der von der Antragstellerin genannte Anknüpfungspunkt für das Motto ihrer Versammlung, die Vortragsveranstaltung “Von der Finanz- zur Eurokrise” des Börsenexperten Professor Otte im Bischöflichen Priesterseminar, erscheine fernliegend, da eine Reaktion hierauf auch am 28. Januar ohne weiteres möglich sei. Die Symbolkraft des 27. Januar liege ausschließlich in der Erinnerung an den Holocaust. Von daher gehe das Gericht davon aus, dass die Antragstellerin das Motto der Veranstaltung nur vorgeschoben habe, um das wahre Ziel der Versammlung zu verdecken.

Nach dem VG bemühte die NPD sogleich das Oberverwaltungsgericht, doch auch die Koblenzer Richter erteilten den Trierer Rechten eine Abfuhr: Die Stadt habe von der NPD die Verlegung der Versammlung vom 27. auf den 28. Januar 2012 verlangen dürfen, urteilte das OVG. Zur Begründung heißt es: „Von einer Demonstration, die eine unzweifelhaft dem rechtsextremen Spektrum angehörende Partei am 27. Januar durchführen will, geht eine erhebliche Provokationswirkung aus“. Sie beeinträchtige das „sittliche Empfinden der Bürgerinnen und Bürger und gefährde deshalb die öffentliche Ordnung. Diese Gefahr ergebe sich aus der Art und Weise der Durchführung der Versammlung, nämlich einer Demonstration von Rechtsextremisten am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und am internationalen Holocaust-Gedenktag“, so der Wortlaut der Mitteilung des OVG.

Doch auch mit dem Koblenzer Richterspruch wollte sich die NPD nicht abfinden und versuchte am Freitagabend noch, über das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine einstweilige Anordnung zu erwirken – erneut ohne Erfolg, wie Stadt gegenüber 16vor bestätigte.

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