Hunderte Grenzgänger überprüft

TRIER. Der Aufkauf von Steuer-CDs mit Daten deutscher Kunden bei Schweizer Banken hat dem Trierer Finanzamt in den vergangenen beiden Jahren eine Flut von Selbstanzeigen beschert. Zudem trieb die Behörde bei fast 500 Grenzgängern Steuernachzahlungen ein.

Am Mittwoch präsentierte das Finanzamt seinen Jahresbericht für das vergangene Jahr. Der schließt mit einem Rekordergebnis ab: Offenkundig unbeeindruckt von der Schuldenkrise im Euro-Raum stieg das Steueraufkommen im Zuständigkeitsbereich der Trierer Behörde im vergangenen Jahr auf 1,47 Milliarden Euro. Dabei habe man erst vor fünf Jahren die Milliardengrenze überschritten, gab Jürgen Kentenich, Chef der Behörde, zu bedenken. Das Gros der Steuereinnahmen entfiel auch 2011 mit 947 Millionen Euro auf die Umsatzteuer. Aufgrund der zentralen Zuständigkeit für belgische Unternehmen, die in Deutschland Umsätze machen, ist das Umsatzsteueraufkommen des Finanzamts Trier aber immer besonders hoch.

Hoch schlugen die Wellen, nachdem bekannt geworden war, dass die Steuerfahnder dank des Aufkaufs von CDs über die Daten deutscher Kunden verfügen, die ihr Geld in der Schweiz horten.  Bislang hätten 217 Steuerpflichtige aus der Region Selbstanzeige erstattet und so ihre zuvor unerklärten Kapitaleinkünfte gemeldet, erklärte die Behörde. Die Betroffenen leisteten freiwillige Vorauszahlungen von 11,88 Millionen Euro. 154 Fälle seien inzwischen abschließend erledigt worden und hätten dem deutschen Fiskus zusätzliche Steuereinnahmen von 8,3 Millionen Euro beschert, so Kentenich. Unterdessen läuft seit vergangenem Oktober die Auswertung einer Steuer-CD mit Daten deutscher Kunden, die ihr Geld bei in Luxemburg ansässigen Banken deponiert haben.

Mehr als 2.300 Pendler überprüft

Doch auch auf einem anderen Feld konnten die Steuerfahnder Erfolge verbuchen: Nachdem im Sommer 2010 ein Aufsehen erregender Fall von Steuerhinterziehung durch einen Grenzgängern bekannt geworden war, nahm die Behörde verstärkt auch diese Personengruppe ins Visier. Schließlich pendeln täglich mehrere Zehntausend Menschen aus der Region ins benachbarte Luxemburg zu ihren Arbeitsstellen. Grundsätzlich gilt, dass deutsche Grenzgänger den Gehaltsteil, der auf Tätigkeiten außerhalb Luxemburgs entfällt, in Deutschland versteuern müssen. Seit Mai 2010 hat das Trierer Finanzamt 2.318 Steuerpflichtige überprüft. In 488 Fällen sei es zu Steuernachforderungen von insgesamt mehr als 8,8 Millionen Euro gekommen.

Seine Behörde begrüße dennoch ausdrücklich drei Verständigungsabkommen, die im vergangenen Jahr zwischen Deutschland und Luxemburg geschlossen wurden, so Kentenich. Unter anderem wurde eine Bagatellgrenze eingeführt: Demnach führt eine Tätigkeit außerhalb Luxemburgs nicht zur Steuerpflicht, wenn sie im Verlauf eines Kalenderjahres an weniger als 20 Tagen ausgeübt wurde. Die Regelungen führten zu mehr Rechtssicherheit und entlasteten Grenzpendler von unnötigem Verwaltungsaufwand, hob die Behörde hervor.

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