Polizist hatte 2 Promille im Blut
TRIER. Fassungslosigkeit im Trierer Polizeipräsidium: Nach dem erweiterten Suizid eines langjährigen Kollegen hat am Montag Polizeipräsident Schömann Stellung genommen. Der Polizist, der erst seiner Tochter und dann sich selbst das Leben nahm, war zum Tatzeitpunkt betrunken.
Lothar Schömann sprach von „großer Fassungslosigkeit“ und Sprachlosigkeit unter den Kollegen. 1979 trat der Mann in den Polizeidienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Seit 1989 war er im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier tätig, seit Mitte der 90er Jahre kam er in der Polizeiwache in der Trierer Innenstadt zum Einsatz. Noch am vergangenen Freitagabend leistet er dort bis 20 Uhr seinen Dienst. Er habe sich winkend verabschiedet und nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür gegeben, dass er sich in einer emotionalen Notlage befand und einen „erweiterten Suizid“ plante, berichteten Schömann und die Leiterin der Polizeiwache, Sigrid Herz, am Montag übereinstimmend. Insgesamt 16 Beamte arbeiten in der Polizeiwache. Niemand könne sich rückblickend daran erinnern, dass der Kollege sich anders als sonst verhielt. Offenbar wusste auch niemand in der Wache, dass er am Donnerstagabend von seiner Frau erfahren hatte, dass diese sich von ihm trennen wollte.
Nach Darstellung des Polizeipräsidenten handelte es sich bei dem langjährigen Mitarbeiter um einen „eigentlich sehr lustigen“ Menschen, der „aber auch seinen eigenen Kopf hatte“. Über seine 8-jährige Tochter habe er mehrfach geäußert, dass diese „sein größtes Glück auf Erden“ gewesen sei, berichtete Schömann. Am vergangenen Samstag erschoss der Polizist das Mädchen mit seiner Dienstwaffe im Haus der Familie in Saarlouis. Anschließend nahm er sich dann selbst das Leben.
Dass der Familienvater zu diesem Zeitpunkt seine Dienstwaffe mit sich trug, sei im Einklang mit den geltenden Vorschriften des Mainzer Innenministeriums gewesen, betonte Schömann. Laut einer Polizeiverordnung sei Polizeibeamten das Mitführen der Dienstwaffe auch außerhalb der regulären Arbeitszeit grundsätzlich erlaubt. Gründe, die Waffe vorübergehend einzuziehen, habe es keine gegeben. So hätten im Vorfeld der Tat weder für eine Fremd- noch für eine Eigengefährdung Anhaltspunkte vorgelegen, erklärte der Polizeipräsident.
Unterdessen teilte die Polizei Saarlouis mit, dass der Polizist zum Tatzeitpunkt unter erheblichem Alkoholeinfluss stand. Die am Montag durchgeführte Obduktion habe ergeben, dass bei Tochter und Vater die erlittene Schussverletzung todesursächlich war. Der Tatverdächtige habe zur Tatzeit eine Blutalkoholkonzentration von 2,04 Promille gehabt.
von Marcus Stölb
