„Keine extreme Härte“
TRIER. Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen drei Beamte der Polizeiinspektion Trier „mangels Tatverdacht“ eingestellt. Den Polizisten war Körperverletzung im Amt vorgeworfen worden.
Im Sommer letzten Jahres berichteten verschiedene Medien im Raum Trier unter der Überschrift „bissige Frau schnappt nach Passanten und Polizisten“ sowie „Faustschlag gegen den Kopf“ und „beißende Frau: Augenzeugen werfen Polizisten extreme Härte vor“ über einen Einsatz von Polizeibeamten in der Innenstadt von Trier. Die Staatsanwaltschaft Trier nahm die Berichterstattung zum Anlass, ein Ermittlungsverfahren gegen die Beamten zur Überprüfung der erhobenen Vorwürfe einzuleiten.
Nach den Ermittlungen befand sich die 28 Jahre alte Frau am 28. Juni 2011 gegen 20.15 Uhr zu Fuß auf dem Weg von der Saar- in die Neustraße. Zunächst hatte sie ein Motorrad umgestoßen. Anschließend stürzte sie und biss einen Passanten, der ihr vor einem herannahenden Bus auf den Bürgersteig geholfen hatte. Auf ihrem weiteren Weg in die Neustraße beschimpfte und beleidigte sie verschiedene Passanten. In einigen Fällen kam es zu Verletzungen. Einer älteren Dame versuchte sie die Handtasche zu entreißen. Wegen dieser Vorfälle unterzogen zwei Beamte einer Fahrradstreife die Geschädigte in der Neustraße einer Kontrolle. „Die Geschädigte widersetzte sich den rechtmäßigen polizeilichen Maßnahmen, beschimpfte die Beamten, bespuckte sie und schlug nach ihnen. Alle Versuche, sie zu beruhigen, scheiterten, auch weil sie wegen ihrer Schwangerschaft nicht, wie in diesen Fällen üblich, in Bauchlage fixiert werden konnte“, so die Staatsanwaltschaft. Eine Lockerung der Fixierung habe die schwangere Frau genutzt, die Beamten zu beißen, wobei sie lauthals schrie, an einer Immunschwächeerkrankung zu leiden. Im Verlaufe des Geschehens versetzte einer der Beamten der Geschädigten zwei „Ohrfeigen“.
Die Beamten sind nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht mit „extremer Härte“ vorgegangen oder haben der schwangeren Frau einen „Faustschlag gegen den Kopf“ versetzt, wie dies in Trierer Medien aufgrund von Angaben von Passanten dargestellt worden war. Die umfangreichen Ermittlungen und zahlreichen Zeugenaussagen belegten vielmehr, „dass die von den Polizeibeamten ergriffenen Maßnahmen zwingend geboten waren, um weitere Angriffe auf sich oder andere Passanten von der betrunkenen Frau zu unterbinden und sie von selbstschädigenden Handlungen abzuhalten“. Da sich die Beamten bei dem Einsatz „rechtmäßig verhielten“, hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen sie eingestellt.
von 16vor
