90. „Homo-Ehe“ geschlossen

TRIER. Vor dem Standesamt Trier ist an diesem Wochenende die 90. homosexuelle Lebenspartnerschaft seit Inkrafttreten der entsprechenden gesetzlichen Regelung vor mittlerweile zehn Jahren geschlossen worden.
Zum 1. August 2001 war das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz) der seinerzeitigen rot-grünen Bundesregierung in Kraft getreten. Laut Schwul-lesbischen Zentrum Trier (Schmit-z e.V.) wurden seither bundesweit 23.000 Partnerschaften begründet.

Hatte die damalige sozial-liberale Landesregierung in Rheinland-Pfalz nur den kreisfreien Städten das Standesamt als Eintragungsort zugebilligt, beschloss die darauffolgende rote Landesregierung, landesweit die Standesämter als „Trauungsort“ zuzulassen. Die neue rot-grüne Mainzer Regierung will nun die letzten Ungleichheiten im Landesbeamtenrecht rückwirkend zum 1. August 2001 streichen.

Wenn im persönlichen Bekannten- oder Familienkreis zwei Schwule oder Lesben „heiraten“, trage dies „sicher ganz konkret zur Toleranz und Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Lebensweisen in unserer Gesellschaft bei“, erklärt Alex Rollinger vom Schmit-z. Trotzdem bleibe es eigentlich irreführend, von „Ehe“ zu sprechen. Viele wüssten nicht, dass die Ehe und eine eingetragene Partnerschaft „noch lange nicht das Gleiche ist“, so Rollinger.

„Durch beharrlichen politischen Druck in Bund und Ländern, Aufklärungsarbeit sowie Erfolge vor Gericht haben wir in den letzten zehn Jahren Stück für Stück mehr Gleichstellung erreicht“, erklärt Manfred Bruns vom Lesben- und Schwulenverband (LSVD). Vor allem beim Unterhaltsrecht, beim Güterrecht und beim Erbrecht gebe es jetzt einen „Gleichstand mit der Ehe“.

Zwei bedeutsame Ungleichheiten blieben jedoch bis heute bestehen: Bei der Einkommenssteuer würden Verpartnerte im Gegensatz zu kinderlosen Ehepaaren „wie Fremde behandelt“, kritisiert das SCHMIT-Z, und beklagt weiter: „Noch schlimmer trifft es Tausende von Kindern in eingetragenen Partnerschaften, die wegen des nicht vorhandenen Adoptionsrechts benachteiligt sind. Da reicht die aktuelle Regelung der Stiefkindadoption bei weitem nicht aus“. Auch die Tatsache, dass es zwei unterschiedliche Rechtsinstitute gibt, könne „schwerwiegende negative Folgen für die Partner mit sich bringen, gerade hier in Trier, wo die katholische Kirche ein großer Arbeitgeber ist. „Gott sei Dank kann die Eintragung geheim gehalten werden, denn dies wäre zu mindestens theoretisch bei Bekanntgabe der Partnerschaft ein Kündigungsgrund“, sagt Rollinger. Dennoch könne das Gesetz „nur eine Etappe sein auf dem Weg zur vollen Gleichstellung“.

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