Acht Jahre Haft für Trierer

TRIER. Die Große Strafkammer hat einen 28 Jahre alten Trierer zu einer Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt. Er soll zwei Frauen, mit denen er teilweise zeitgleich ein Verhältnis hatte, brutal misshandelt haben.

Nach Auffassung des Gerichts ist der Angeklagte der besonders schweren Vergewaltigung in zwei Fällen, einmal in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und einmal in Tateinheit mit Körperverletzung, der schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung, der gefährlichen Körperverletzung in sieben Fällen sowie der Körperverletzung in vier Fällen, davon einmal in Tateinheit mit Bedrohung, schuldig.

Laut Anklageschrift soll der Trierer seit dem Jahr 2007 bis zu einem nicht bekannten Zeitpunkt eine nichteheliche Beziehung mit einer 1983 geborenen Frau geführt haben. Diese Beziehung soll vor allem von der Eifersucht des Angeklagten geprägt gewesen sein. Der Angeklagte habe versucht, das Privatleben der Freundin komplett zu kontrollieren. Teilweise gleichzeitig soll dann zwischen Juni 2009 und September 2010 eine nichteheliche Lebensgemeinschaft mit dem 1991 geborenen weiteren Opfer geführt haben. Auch diese Beziehung sei von „permanenter Gewalt, Eifersucht und Streitigkeiten geprägt“ gewesen.

Die Anklageschrift listet eine ganze Reihe sadistischer Übergriffe auf die beiden Frauen auf. Während der Täter die Vorwürfe zunächst abstritt, gestand er sie im Rahmen einer „verfahrensbeendenden Absprache“.  Da der Mann die Taten im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit begangen habe, sei eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden, teilte das Gericht mit.

 

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