Zweite Wahl ist ungültig (update)

TRIER. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat die in der Stadtratssitzung am 14. April erfolgte zweite Wahl der Ausschussmitglieder und ihrer Vertreter für den Dezernatsausschuss II formal für ungültig erklärt.

Das teilte am Mittag das Rathaus mit. Die ADD entsprach damit einer Beschwerde des NPD-Stadtratsmitglieds Safet Babic. Weitere Wahlbeschwerden seien als unbegründet zurückgewiesen worden.

Insgesamt mussten aufgrund der veränderten politischen Stärkeverhältnisse im Rat, die sich nach dem Parteiausschluss Dr. Johannes Verbeeks und dem Verlust des Fraktionstatus für die Linke ergeben hatten, zehn Ausschüsse neu gewählt werden. Für die Neubesetzung hatte neben dem gemeinsamen Wahlvorschlag der Fraktionen Linken-Ratsmitglied Katrin Werner einen eigenen Vorschlag eingereicht, der bei der Abstimmung über den Dezernatsausschusses II von Ratsmitglied Babic (NPD) unterstützt wurde.

Aufgrund der Rechtslage war damit der Linken-Kandidat und sein Vertreter gewählt. Als sich die NPD-Unterstützung für den Linken-Wahlvorschlag auch bei der Neubesetzung des Rechnungsprüfungsausschusses abzeichnete, beantragte Werner eine Unterbrechung der Sitzung. Danach zog sie ihren Wahlvorschlag gänzlich zurück. Währenddessen hatten die beiden gewählten Linken-Vertreter für den Dezernatsausschuss II in der Pause in einem Telefonat mit OB Jensen ihren Mandatsverzicht erklärt und eine schriftliche Bestätigung ihres Entschlusses angekündigt. Aufgrund des zurück gezogenen Wahlvorschlags ließ Jensen daher über die Zusammensetzung des Dezernatsausschusses II neu abstimmen, wobei diesmal der gemeinsame Wahlvorschlag der Ratsfraktionen zum Tragen kam. Offenbar ein Fehler, wie jetzt die Kommunalaufsicht befand.

Denn nach Auffassung der ADD war diese zweite Wahl rechtswidrig, da die Rücknahme des Wahlvorschlags der Linken keine Neuwahl gerechtfertigt habe. Hieran habe auch der später erfolgte schriftliche Mandatsverzicht der gewählten Linken-Vertreter nichts geändert. Somit behalte der erste Wahlvorgang weiterhin Gültigkeit. „Zu dieser Rechtsauffassung in einer außerordentlich komplexen und schwierigen Materie war auch die Stadt nach nochmaliger eigenständiger Überprüfung des Sachverhalts in ihrer Stellungnahme an die Dienstaufsichtsbehörde gelangt“, räumt das Rathaus ein. Es ist nicht das erste Mal, dass Jensen von den Juristen des Rathauses falsch beraten wurde: Bereits im Herbst 2009 musste die Wahl der Ausschüsse wiederholt werden, weil dem NPD-Vertreter das Recht abgesprochen worden war, eigene Kandidaten zu benennen.

Was nun die Ausschusswahl im April diesen Jahres anbelangt, so behält diese ihre Gültigkeit. Weil die Linke den Sitz im Dezernatsausschuss II, den sie nur dank der Unterstützung der NPD erhielt, auf jeden Fall behalten wird, muss Katrin Werner nun Ersatzkandidaten vorschlagen. Dazu sei sie zwischenzeitlich auch schon zweimal aufgefordert worden, erklärte ein Sprecher des Rathauses am Freitag auf Anfrage. Allerdings habe die Bundestagsabgeordnete auf diese Bitten noch nicht reagiert.

Sollte sie noch einen Ersatzkandidaten benennen, so müsste dieser vom Stadtrat mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Käme diese Mehrheit nicht zustande, so müsste sie einen neuen Bewerber vorschlagen. Alternativ bliebe ihr laut Verwaltung noch, auf Ersatzkandidaten zu verzichten. Dann allerdings käme es nicht zu einer Neuwahl des Ausschusses, sondern der Linken-Sitz bliebe unbesetzt.

Dazu wird es aller Voraussicht nach kommen. Wie Werner zwischenzeitlich gegenüber 16vor erklärte, will sie dem am kommenden Montag tagenden Kreisvorstand ihrer Partei empfehlen, auf die Benennung eines Ersatzkandidaten zu verzichten. Im Übrigen habe sie erst heute von der Entscheidung der ADD erfahren, betonte die Bundestagsabgeordnete. Zwar habe das Rathaus seit Ende Mai zwei Mails an sie geschickt, doch weil man am Augustinerhof eine falsche und nicht existente Mailadresse verwandt habe, seien diese nie angekommen.

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