„Erhebliche Effizienzgewinne“

TRIER/KOBLENZ. Ein Jahr nach der Übernahme der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Trier für sämtliche Asylstreitverfahren in Rheinland-Pfalz haben die Verantwortlichen eine positive Bilanz gezogen.

Die Erwartungen des Gesetzgebers hätten sich erfüllt, erklärten der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz Professor Karl-Friedrich Meyer, sowie der Präsident des Verwaltungsgerichts Trier, Georg Schmidt, zwölf Monate nach der entsprechenden Änderung des Gerichtsorganisationgesetzes fest.

Mit Wirkung vom 23. Juni 2010 wurde die erstinstanzliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Trier für alle in Rheinland-Pfalz anhängigen Asylstreitverfahren geschaffen. „Durch die Konzentration dieser Verfahren bei einem Gericht werden die gerichtlichen Ressourcen wirkungsvoller eingesetzt als dies bei der früheren Zuständigkeit sämtlicher Verwaltungsgerichte des Landes möglich war“, heißt es in einer Mitteilung. Die Bearbeitung der „nicht zuletzt durch europarechtliche Vorgaben rechtlich, wegen der unterschiedlichen Verhältnisse in den Herkunftsländern aber auch tatsächlich komplizierter gewordenen Asylstreitverfahren verlangt ein hohes Maß an Spezialisierung der zuständigen Richterinnen und Richter“. Diese Fachkompetenz bei einem Verwaltungsgericht zu konzentrieren, führe zu erheblichen Effizienzgewinnen. Sie ermögliche, die in den letzten Jahren wieder stark gestiegene Zahl der Asylstreitverfahren bei etwa gleicher personeller Ausstattung zügig zu bearbeiten.

Während im Jahre 2009 in erster Instanz landesweit noch 467 Asylstreitverfahren und im Jahr des Zuständigkeitsübergangs bereits 1.159 Verfahren eingingen, würden die Eingänge 2011 voraussichtlich auf etwa 1.350 steigen, erwartet das Gericht. Die Laufzeiten hätten dennoch gehalten werden können: „Asylrechtliche Klageverfahren werden in etwa viereinhalb Monaten, Eilverfahren in weniger als einem Monat abgeschlossen. Damit erhalten die Asylbewerber, welche überwiegend aus Serbien, Afghanistan, dem Kosovo, Mazedonien und der Türkei kommen, rasch Gewissheit, ob sie als Asylberechtige anerkannt werden oder in ihr Heimatland zurückkehren müssen“. Die damit erzielte zügige Rechtssicherheit diene „zu allererst den betroffenen Menschen, vermeidet aber auch Anreize, aus der überlangen Dauer gerichtlicher Verfahren ungerechtfertigte Vorteile zu ziehen“, so die beiden Präsidenten.

Print Friendly, PDF & Email

von

Schreiben Sie einen Leserbrief

Angabe Ihres tatsächlichen Namens erforderlich, sonst wird der Beitrag nicht veröffentlicht!

Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien!

Noch Zeichen.

Bitte erst die Rechenaufgabe lösen! * Time limit is exhausted. Please reload the CAPTCHA.