In eigener Sache: Klarnamenpflicht
TRIER. Kommentieren Sie mit Ihrem guten Namen: Um den Umgangston und die Debattenqualität bei den Kommentaren zu verbessern, wird 16vor ab sofort nur noch Leserbriefe freischalten, deren Verfasser ihren richtigen Namen angegeben haben.
Eine unserer Aufgaben ist es, eine gehaltvolle Diskussion unter den Nutzern von 16vor zu organisieren. Dies gelingt leider nicht immer. Obwohl wir stets prüfen, ob Leserbriefe veröffentlicht werden können, haben wir uns deshalb nach langem Abwägen dazu entschlossen, eine Klarnamenpflicht einzuführen. Dies ist eine Möglichkeit, Nutzer zu motivieren, sachlich zu diskutieren und respektvoll miteinander umzugehen.
Neben der Einhaltung der Kommentarregeln ist also von nun an ein weiteres Kriterium für die Freischaltung von Meinungsbeiträgen, dass der Verfasser zu der korrekten E-Mail-Adresse (die weiterhin nur für uns sichtbar ist) auch seinen richtigen Namen angibt – der Vorname darf abgekürzt werden. Wir vertrauen auf die Ehrlichkeit der Nutzer und verzichten auf eine Registrierung oder eine verbindliche Mitgliedschaft bei Facebook oder einer anderen Social-Media-Plattform. Die Angaben werden wir stichprobenartig prüfen.
Die Gegenargumente zur Klarnamenpflicht sind uns bekannt, doch haben die positiven Erfahrungen – beispielsweise bei der Internetausgabe der Badischen Zeitung – uns davon überzeugt, diesen Weg zu gehen.
von 16vor
