17-Jährige mit dem Tod bedroht
TRIER. Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen einen 37 Jahre alten Mann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ihm wird Freiheitsberaubung, Bedrohung und Besitzes kinderpornographischer Schriften zur Last gelegt.
Nach dem bisherigen Ergebnis der von der Kriminalinspektion Trier geführten Ermittlungen hatte der Beschuldigte Ende September in einem Internetportal eine Annonce aufgegeben, in der er unter falschem Namen vorgab, eine Babysitterin zu suchen. Eine 17-jährige Trierer Schülerin hatte sich hierauf gemeldet. Es entwickelte sich zwischen beiden in den folgenden Tagen ein reger E-Mail-Verkehr, in dessen Verlauf der Mann, der sich als junge Mutter ausgab, mit der jungen Frau ein Treffen an seinem angeblichen Wohnsitz im Trierer Stadtteil Zewen verabredete.
Dort gelang es ihm, die Frau zu überreden, in sein Auto zu steigen. In dem Fahrzeug bedrohte er sie sodann mit einem Brotmesser und drohte sie umzubringen, falls sie schreien sollte. Danach fesselte und knebelte er die Zeugin und stülpte ihr eine Tüte über den Kopf. Sodann verbrachte er die junge Frau, die um ihr Leben fürchtete, zu einem Gartengrundstück und sperrte sie in ein dort befindliches Gartenhäuschen. Während einer kurzen Abwesenheit des Beschuldigten gelang es der Frau glücklicherweise, sich zu befreien. Sie wandte sich an zwei zufällig vorbeikommender Fußgänger, die ihr halfen und den Beschuldigten stellen wollten, dem jedoch die Flucht mit seinem Fahrzeug gelang. Er konnte kurze Zeit später von der Polizei gestellt und festgenommen werden. Er hat die Tat im Wesentlichen gestanden. Am 1. Oktober erließ das Amtsgericht Trier gegen ihn einen Haftbefehl. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
In der Wohnung des Mannes wurde ein Personalcomputer mit kinderpornographischen Bildern sichergestellt. Er war erst im vergangenen Jahre wegen Besitzes von 10.000 kinderpornographischen Bildern zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden und stand deswegen unter Bewährung. Die Ermittlungen dauern derzeit noch an.
Staatsanwaltschaft und Polizei warnen noch einmal ausdrücklich davor, Verabredungen mit so genannten Internet-Bekanntschaften an abgelegenen Ortenund ohne Begleitung zu treffen. Jeder, der im Internet persönliche Kontakte knüpft, muss sich darüber im Klaren sein, dass die vorgegebene Identität des Gegenübers falsch sein kann. Man hat daher keine Gewissheit, wer sich dahinter verbirgt.
von 16vor
