Anklage gegen Geisterfahrerin
TRIER/RIVENICH. Drei Tote und zwei Schwerverletzte forderte im vergangenen Oktober ein Verkehrsunfall auf der BAB 1 bei Rivenich. Nun hat die Staatsanwaltschaft Trier gegen die Unfallverursacherin Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben.
Die 61 Jahre alte Angeschuldigte aus dem Vulkaneifelkreis soll sich konkret wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten, verlangt die Behörde. Nach den durchgeführten Ermittlungen hält die Staatsanwaltschaft Trier folgenden Sachverhalt für hinreichend wahrscheinlich:
Am 15. Oktober 2012 befuhr die Angeschuldigte auf dem Weg zu einer Verabredung die BAB 1 aus Trier in Richtung Koblenz. Auf dem Parkplatz Rivenich bei Hetzerath hielt die Frau kurz an und telefonierte mit einem Bekannten, um nach dem Weg zum verabredeten Treffpunkt zu fragen. Nach dem Gespräch fuhr sie zunächst in Richtung der Parkplatzeinfahrt, um dann den Parkplatz entgegen der Fahrtrichtung zu verlassen. Noch bevor sie die Fahrspuren der Autobahn erreicht hatte, wendete sie ihren PKW und fuhr über den Parkplatz zur Ausfahrt. Anstatt sich geradeaus in den Verkehr einzufädeln, bog sie links ab und befuhr die BAB 1 in Gegenrichtung auf der Überholspur als sogenannte Geisterfahrerin mit mäßiger Geschwindigkeit. Etwa einen Kilometer nachdem sie den Parkplatz Rivenich verlassen hatte, kollidierte die Angeschuldigte mit ihrem PKW mit dem Fahrzeug einer Familie aus Bad Ems. Durch die Kollision wurden der 31 Jahre alte Fahrer sowie seine neun Jahre alte Tochter und sein sieben Jahre alter Sohn tödlich verletzt. Zwei weitere Töchter des Fahrers im Alter von damals vier und zehn Jahren erlitten durch den Unfall schwere Verletzungen. Auch die Angeschuldigte trug schwere Verletzungen davon.
Diese gebe an, sich an den Unfall sowie die unmittelbare Zeit davor nicht mehr erinnern zu können, so die Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen hätten unabhängig hiervon ergeben, dass nicht von einer Suizidabsicht der Angeschuldigten ausgegangen werden könne. Vielmehr sei der verheerende Unfall als „Fahrfehler infolge von Unsicherheit im Straßenverkehr zu bewerten“.
Das Amtsgericht Wittlich muss nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens befinden. Ein Termin für die Durchführung der Hauptverhandlung steht noch nicht fest.
von 16vor
